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   VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 15 K 11.01568   

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https://dejure.org/2011,64747
VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 15 K 11.01568 (https://dejure.org/2011,64747)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14.12.2011 - AN 15 K 11.01568 (https://dejure.org/2011,64747)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - AN 15 K 11.01568 (https://dejure.org/2011,64747)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Frage der Beihilfefähigkeit von Cialis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 613/06

    Keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG oder Art 3 Abs 1 GG durch Beschränkung

    Auszug aus VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 15 K 11.01568
    Bei der Regelung des Beihilferechts steht dem Normgeber ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 58, 68, 79; BVerfG, Beschluss vom 13.2.2008 NVwZ 2008, 1004).

    Die Gerichte können vielmehr nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstanden, jenseits derer sich gesetzliche Vorschriften bei der Abgrenzung von Lebenssachverhalten als evident sachwidrig erweisen, sofern nicht von der Verfassung selbst getroffene Wertentscheidungen entgegenstehen (vgl. BVerfG vom 13.2.2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 1.01

    Beihilfe für eine Perücke; unterschiedliche Voraussetzungen für die

    Auszug aus VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 15 K 11.01568
    Verfassungsrechtlich erfordert die Fürsorgepflicht jedoch nicht den Ausgleich jeglicher aus Anlass von Krankheits-, Geburts-, Pflege- oder Todesfällen entstehenden Aufwendungen (BVerfG a.a.O.; ferner Beschlüsse vom 13.11.1990 DÖD 1991, 26 und vom 25.9.2001 BayVBl 2002, 144; BVerwG, Urteil vom 31.1.2002 NJW 2002, 2045).

    Nicht für den Dienstherrn ausschließbar sind nur Aufwendungen, wenn der absehbare Erfolg einer Maßnahme von existenzieller Bedeutung oder notwendig ist, um wesentliche Verrichtungen des täglichen Lebens erledigen zu können (BVerwG, Urteil vom 31.1.2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 108.07

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit;

    Auszug aus VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 15 K 11.01568
    Hierzu gehören in aller Regel die Kosten potenzfördernder Arzneimittel (vgl. zu allem BVerwG, Urteil vom 28.5.2008 2 C 108.07 für den Fall einer erektilen Dysfunktion nach Behandlung eines Prostatakarzinoms sowie Urteil vom 28.5.2008 2 C 24/07 NVwZ 2008, 1378).

    Vielmehr beruht dies auf früherem Landesrecht von Rheinland-Pfalz und darauf, dass der Ausschluss derartiger Mittel von der Beihilfefähigkeit durch eine bloße, nur innerbehördlich wirksame Verwaltungsvorschrift erfolgte, und sich nicht aus den dortigen Beihilfevorschriften selbst ergab, worauf auch die Revisionsinstanz abstellte (BVerwG, Urteil vom 30.10.2003 DVBl 2004, 764; zur dortigen späteren Rechtslage BVerwG, Urteile vom 28.5.2008 2 C 108/07 und NVwZ 2008, 1380).

  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 15 K 11.01568
    Der Gleichheitssatz verbietet, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (BVerfGE 49, 148, 165; 98, 365).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 15 K 11.01568
    Bei der Regelung des Beihilferechts steht dem Normgeber ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 58, 68, 79; BVerfG, Beschluss vom 13.2.2008 NVwZ 2008, 1004).
  • BVerfG, 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beihilfe für Aufwendungen für die

    Auszug aus VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 15 K 11.01568
    Entscheidet sich der Dienstherr wie im vorliegenden Fall für ein Mischsystem aus Eigenleistungen des Beamten, der einen Teil der entsprechend bemessenen Dienstbezüge für die Eigenvorsorge einsetzen kann und Beihilfen muss gewährleistet sein, dass der Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die für ihn unabwendbar sind und denen er sich nicht entziehen kann (BVerfG, Beschluss vom 16.9.1992 DÖD 1993, 233; BVerwG, Urteil vom 3.7.2003 BayVBl 2004, 88).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

    Auszug aus VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 15 K 11.01568
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfGE 88, 5, 12; 107, 27, 45).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 15 K 11.01568
    Der Gleichheitssatz verbietet, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (BVerfGE 49, 148, 165; 98, 365).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 15 K 11.01568
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfGE 88, 5, 12; 107, 27, 45).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 15 K 11.01568
    Die Wertentscheidung für Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) steht hier einem weiten Gestaltungsspielraum nicht entgegen, denn es handelt sich nicht um die Vorsorge in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung also der extremen Situation einer krankheitsbedingten Lebensgefahr, bei der eine Schutzpflicht des Staats besteht (BVerfG, Beschluss vom 6.12.2005 NJW 2006, 891) oder um eine Krankheit, bei der ein absehbarer Erfolg einer Maßnahme von existenzieller Bedeutung oder notwendig ist, um wesentliche Verrichtungen des täglichen Lebens erledigen zu können, wie oben ausgeführt wurde.
  • BVerwG, 30.10.2003 - 2 C 26.02

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit; behandlungsbedürftige Krankheit; Beihilfe;

  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 1.07

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit; behandlungsbedürftige

  • BVerwG, 18.02.2009 - 2 C 23.08

    Beihilfensystem; beihilferechtliches Leistungsprogramm; Anlassbezogenheit der

  • VG Saarlouis, 17.02.2011 - 6 K 741/10

    Beihilfe zu den Aufwendungen für Arzneimittel zur Behandlung der erektilen

  • VGH Bayern, 13.10.2008 - 14 BV 07.3386

    Beihilfe; erektile Dysfunktion; Viagra

  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Pflegeversicherungspflicht für Beamte

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

  • AG Winsen, 05.02.2014 - 27 C 1402/13

    PKV - Mittel für altersbedingte erektile Dysfunktion

    Noch weiter geht das VG Ansbach (Urteil vom 14. Dezember 2011 - AN 15 K 11.01568) wenn es darlegt:.
  • VG Saarlouis, 04.08.2014 - 6 K 734/14

    Beihilfefähigkeit des im Krankheitsfall ärztlich verordneten Mittels Cialis

    Auch das Verwaltungsgericht Ansbach habe mit Urteil vom 14.12.2011 (Az. AN 15 K 11.01568) die Beihilfefähigkeit des Mittels Cialis in derartigen Fällen bestätigt.
  • VG München, 21.11.2013 - M 17 K 12.5348

    Erektile Dysfunktion; Levitra; Weitere Diagnosen: Testosteronmangel; Depression

    Ohne Gefahr weitergehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Schädigungen kann er auf die Behandlung je nach seinen individuellen Bedürfnissen teilweise, überwiegend oder auch ganz verzichten (VG Ansbach, U.v. 14.12.2011 - AN 15 K 11.01568 - juris Rn. 23).
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